Restwert nach Unfall – Eine unterschätzte Stellschraube
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist der Restwert eine der wichtigsten Größen für Ihre Entschädigung. Die Formel ist einfach: Auszahlung = Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Je höher der Restwert angesetzt wird, desto weniger Geld erhalten Sie. Und genau hier setzen Versicherungen gerne an.
Wie wird der Restwert ermittelt?
Durch den Sachverständigen: Der unabhängige Gutachter ermittelt den Restwert anhand des regionalen Marktes. Er fragt bei drei regionalen Aufkäufern/Händlern an und nimmt das höchste Angebot als Restwert. Das ist fair und realistisch – denn Sie sollen Ihr Fahrzeug zu diesem Preis tatsächlich verkaufen können.
Durch die Versicherung (Restwertbörse): Versicherungen nutzen überregionale Restwertbörsen im Internet, auf denen Händler aus ganz Deutschland (und teilweise aus dem Ausland) auf beschädigte Fahrzeuge bieten. Diese Angebote liegen oft deutlich über dem regionalen Markt – manchmal um 50% oder mehr.
Das Problem mit den Restwertbörsen
Wenn die Versicherung über die Restwertbörse ein höheres Angebot einholt, versucht sie, diesen höheren Restwert anzusetzen:
Beispiel:
- Wiederbeschaffungswert: 10.000 €
- Restwert laut Gutachter (regional): 1.500 €
- → Ihre Auszahlung: 8.500 €
- Restwert laut Versicherung (Restwertbörse): 3.500 €
- → Ihre Auszahlung nur noch: 6.500 €
Differenz: 2.000 € weniger für Sie!
Ihre Rechte beim Restwert
Die Rechtsprechung ist hier grundsätzlich auf Ihrer Seite:
- Sie dürfen sich auf den Restwert im Gutachten verlassen
- Sie müssen keine überregionalen Restwertangebote akzeptieren
- Sie dürfen das Fahrzeug an wen Sie wollen verkaufen
- Die Versicherung darf Sie nicht zwingen, das Fahrzeug an einen bestimmten Händler abzugeben
Aber: Wenn die Versicherung vor dem Verkauf ein höheres Restwertangebot vorlegt und einen konkreten Abholservice organisiert, kann das den Restwert nach oben korrigieren. Deshalb ist schnelles Handeln wichtig.
Tipps zum Restwert
- Verkaufen Sie das Fahrzeug zeitnah nach Gutachtenerstellung zum im Gutachten genannten Restwert
- Dokumentieren Sie den Verkauf (Kaufvertrag, Zahlungsbeleg)
- Akzeptieren Sie keine nachträglichen Restwertangebote der Versicherung, wenn Sie bereits verkauft haben
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – Sie bestimmen, an wen Sie verkaufen
Warum der unabhängige Gutachter entscheidend ist
Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt den Restwert fair und marktgerecht. Versicherungsgutachter neigen dazu, den Restwert höher anzusetzen – zu Ihren Lasten.
Kostenfreie Beratung: +49 152 5538 6658 Oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine kostenfreie Beratung.
Siyar Akaygün
Kfz-Sachverständiger, CrashEx
Als zertifizierter Kfz-Sachverständiger im Raum Stuttgart teile ich mein Fachwissen, damit Sie nach einem Unfall bestens informiert sind und Ihre Ansprüche kennen.
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