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Häufige Fragen

Alles, was Sie über Kfz-Gutachten wissen müssen

Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um Kfz-Gutachten, Ihre Rechte nach einem Unfall, Kosten und den Ablauf der Begutachtung.

Kosten & Bezahlung

Wer zahlt das Kfz-Gutachten nach einem Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten für Ihr Gutachten. Für Sie entstehen keinerlei Kosten. Das ist Ihr gesetzliches Recht gemäß Paragraph 249 BGB. Auch bei einer Teilschuld können die Gutachterkosten anteilig von der Gegenseite übernommen werden.
Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Die Kosten eines Kfz-Gutachtens richten sich nach der Schadenshöhe und werden nach dem BVSK-Honorartableau berechnet. Bei einem Schaden von 3.000 Euro liegen die Gutachterkosten typischerweise zwischen 500 und 700 Euro. Wichtig: Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung – nicht Sie. Wir beraten Sie kostenfrei, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt.
Ist die Erstberatung wirklich kostenlos?
Ja, die Erstberatung bei CrashEx ist immer kostenfrei und unverbindlich. Wir schätzen Ihren Schadensfall ein und beraten Sie, ob ein vollständiges Gutachten oder ein Kostenvoranschlag in Ihrem Fall sinnvoller ist. Rufen Sie uns einfach an unter +49 152 5538 6658.
Was ist günstiger: Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag ist günstiger, erfasst aber nur die reinen Reparaturkosten. Ein vollständiges Gutachten beinhaltet zusätzlich Wertminderung, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungswert. Bei Schäden über 750 Euro empfehlen wir immer ein Gutachten, da Ihnen sonst Ansprüche in Höhe von mehreren hundert bis tausend Euro entgehen können.

Ablauf & Dauer

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Wir erstellen Ihr Gutachten in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen nach der Fahrzeugbesichtigung. Bei dringenden Fällen bieten wir auch Expressbearbeitung an. Die Besichtigung Ihres Fahrzeugs vereinbaren wir kurzfristig – oft noch am selben Tag Ihres Anrufs.
Wie läuft eine Fahrzeugbegutachtung ab?
Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen kurzfristigen Besichtigungstermin. Wir kommen zu Ihnen – an den Unfallort, zu Ihnen nach Hause oder in die Werkstatt. Vor Ort fotografieren und dokumentieren wir alle Schäden, prüfen auf versteckte Schäden und erstellen eine detaillierte Schadenskalkulation. Das fertige Gutachten erhalten Sie als PDF per E-Mail.
Muss ich für die Begutachtung in eine Werkstatt fahren?
Nein, wir bieten einen Vor-Ort-Service im Umkreis von 60 km um Ludwigsburg und Stuttgart an. Wir kommen direkt zu Ihnen – egal ob an den Unfallort, zu Ihnen nach Hause, an Ihren Arbeitsplatz oder in eine Werkstatt Ihrer Wahl. Die Anfahrt ist kostenfrei.
Kann ich mein Auto nach dem Unfall sofort reparieren lassen?
Nein, lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren, bevor ein Gutachten erstellt wurde. Der Sachverständige muss den Schaden im Originalzustand begutachten können. Eine vorzeitige Reparatur kann Ihre Ansprüche erheblich gefährden oder sogar komplett zunichtemachen.

Ihre Rechte nach dem Unfall

Darf ich meinen eigenen Gutachter wählen?
Ja, Sie haben das Recht auf freie Gutachterwahl. Lassen Sie sich von der gegnerischen Versicherung keinen Gutachter aufzwingen. Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter arbeitet im Interesse der Versicherung – nicht in Ihrem. Bei CrashEx arbeiten wir ausschließlich in Ihrem Interesse.
Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Nein. Die gegnerische Versicherung schickt gerne eigene Gutachter, die den Schaden tendenziell geringer bewerten. Sie haben bei einem unverschuldeten Unfall immer das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten trägt die Gegenseite.
Was ist die merkantile Wertminderung?
Auch nach einer perfekten Reparatur ist ein Unfallfahrzeug weniger wert als ein unfallfreies. Diese Differenz nennt man merkantile Wertminderung. Sie steht Ihnen als zusätzlicher Schadensersatz zu und kann je nach Fahrzeug mehrere tausend Euro betragen. Wir berechnen die Wertminderung in jedem Gutachten.
Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen nach dem Unfall?
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur oder bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs. Alternativ können Sie Nutzungsausfall geltend machen. Wir dokumentieren die voraussichtliche Reparaturdauer in unserem Gutachten als Grundlage für Ihren Mietwagenanspruch.
Kann ich den Schaden fiktiv abrechnen?
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall können Sie sich die Reparaturkosten laut Gutachten auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Sie erhalten den Nettobetrag (ohne MwSt.). Das Gutachten bildet die Grundlage für diese fiktive Abrechnung.

Gutachtenarten

Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?
Ein Schadensgutachten ist umfassender und beinhaltet neben den Reparaturkosten auch Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Nutzungsausfall. Ein Kostenvoranschlag beschränkt sich auf die reinen Reparaturkosten. Bei Schäden über 750 Euro empfiehlt sich immer ein vollständiges Gutachten.
Wann brauche ich ein Wertgutachten?
Ein Wertgutachten empfiehlt sich beim Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens, für Versicherungszwecke, bei Oldtimern und Youngtimern, für das Finanzamt oder bei Erbschaftsangelegenheiten. Es ermittelt den aktuellen Marktwert Ihres Fahrzeugs nach anerkannten Standards (DAT/Schwacke).
Was passiert bei einem Totalschaden?
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert. Sie erhalten dann die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert als Entschädigung. Die 130-Prozent-Regel erlaubt unter bestimmten Bedingungen trotzdem eine Reparatur. Wir beraten Sie, welche Option für Sie am besten ist.
Was ist eine Unfallrekonstruktion?
Eine Unfallrekonstruktion ist eine technische Analyse des Unfallhergangs. Sie wird eingesetzt, um Schuldfragen zu klären, etwa wenn die Unfallbeteiligten unterschiedliche Angaben zum Hergang machen. Anhand von Spurenauswertung, Schadensbild und physikalischen Berechnungen rekonstruieren wir den exakten Unfallablauf.

Versicherung & Regulierung

Wie melde ich einen Schaden richtig bei der Versicherung?
Melden Sie den Schaden zeitnah bei Ihrer eigenen Versicherung (Kasko) und bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Geben Sie nur Fakten an, keine Spekulationen. Wichtig: Beauftragen Sie zuerst einen eigenen Gutachter, bevor Sie Vereinbarungen mit der gegnerischen Versicherung treffen.
Die Versicherung will nur einen Kostenvoranschlag – muss ich das akzeptieren?
Nein. Bei einem Schaden über 750 Euro haben Sie das Recht auf ein vollständiges Gutachten – unabhängig davon, was die gegnerische Versicherung fordert. Ein Gutachten sichert Ihnen deutlich höhere Ansprüche, da es Wertminderung, Nutzungsausfall und weitere Positionen berücksichtigt.
Was tun, wenn die Versicherung das Gutachten nicht akzeptiert?
Ein professionelles, gerichtsfestes Gutachten wird in der Regel von allen Versicherungen anerkannt. Sollte die Versicherung dennoch kürzen oder ablehnen, empfehlen wir die Einschaltung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts. Die Anwaltskosten trägt bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls die Gegenseite.
Kann ich auch bei einem selbstverschuldeten Unfall ein Gutachten erstellen lassen?
Ja, auch bei einem selbstverschuldeten Unfall kann ein Gutachten sinnvoll sein, insbesondere wenn Sie eine Vollkasko-Versicherung haben. Das Gutachten dokumentiert den Schaden und kann bei der Regulierung über Ihre eigene Versicherung hilfreich sein. Die Kosten tragen Sie in diesem Fall allerdings selbst.

Über CrashEx

In welchem Gebiet ist CrashEx tätig?
Unser Kerngebiet umfasst den Raum Ludwigsburg und Stuttgart – darunter Bietigheim-Bissingen, Asperg, Markgröningen, Tamm, Kornwestheim, Waiblingen und Esslingen – im Umkreis von ca. 60 km. Auf Anfrage sind wir auch in der weiteren Umgebung für Sie da.
Ist CrashEx wirklich unabhängig von Versicherungen?
Ja, CrashEx ist zu 100 Prozent unabhängig. Wir erhalten keine Provisionen oder Aufträge von Versicherungen. Unsere Gutachten erstellen wir ausschließlich im Interesse unserer Kunden – der Geschädigten. Deshalb fallen unsere Bewertungen in der Regel höher aus als die von versicherungsnahen Gutachtern.
Welche Fahrzeugtypen können Sie begutachten?
Wir begutachten alle gängigen Fahrzeugtypen: PKW, SUV, Transporter, Motorräder, Elektro- und Hybridfahrzeuge, Oldtimer und Youngtimer. Von Kleinwagen bis Premiumfahrzeug – wir haben die Erfahrung und die Technik für eine präzise Begutachtung aller Marken und Modelle.
Wie erreiche ich CrashEx am schnellsten?
Am schnellsten erreichen Sie uns telefonisch unter +49 152 5538 6658 oder per WhatsApp. Wir sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 20:00 Uhr erreichbar. In dringenden Fällen können Sie uns auch außerhalb dieser Zeiten kontaktieren. Alternativ nutzen Sie unser Online-Kontaktformular oder die Schadenmeldung auf unserer Website.

Ihre Frage war nicht dabei?

Kein Problem – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beantworten alle Ihre Fragen persönlich, kostenfrei und unverbindlich.