Nutzungsausfall: Entschädigung für die Zeit ohne Auto
Nach einem unverschuldeten Unfall steht Ihr Fahrzeug in der Werkstatt – und Sie stehen ohne Auto da. Für diese Zeit haben Sie Anspruch auf Entschädigung: entweder in Form eines Mietwagens oder einer Nutzungsausfallentschädigung in Geld.
Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Sie haben die Wahl:
Mietwagen:
- Sie erhalten ein Ersatzfahrzeug in vergleichbarer Klasse
- Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung
- Sie müssen sich um die Anmietung kümmern
Nutzungsausfallentschädigung:
- Sie verzichten auf den Mietwagen
- Stattdessen erhalten Sie einen Geldbetrag pro Tag
- Der Tagessatz richtet sich nach Ihrem Fahrzeugtyp
Wie hoch ist der Nutzungsausfall?
Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse und wird nach der sogenannten Nutzungsausfalltabelle (Sanden/Danner/Küppersbusch) berechnet:
- Kleinwagen: ca. 23–35 €/Tag
- Mittelklasse: ca. 35–59 €/Tag
- Obere Mittelklasse: ca. 59–79 €/Tag
- Oberklasse/Premium: ca. 79–175 €/Tag
Beispiel: Ihr Mittelklassewagen steht 10 Tage in der Werkstatt. Nutzungsausfall: ca. 500 €.
Wie lange wird Nutzungsausfall gezahlt?
Der Anspruch besteht für die notwendige Reparaturdauer plus angemessene Wartezeiten:
- Reparaturdauer laut Gutachten
- Wartezeit auf Ersatzteile
- Angemessene Beschaffungszeit bei Totalschaden (ca. 14 Tage)
- Wochenenden und Feiertage werden mitgezählt
Voraussetzungen
- Unverschuldeter Unfall
- Das Fahrzeug wird regelmäßig genutzt (kein Zweitwagen, der in der Garage steht)
- Kein Mietwagen in Anspruch genommen
- Die Dauer entspricht der im Gutachten angegebenen Reparaturzeit
Unser Tipp
Im Gutachten von CrashEx ist die voraussichtliche Reparaturdauer immer enthalten – sie bildet die Grundlage für Ihren Nutzungsausfallsanspruch. Lassen Sie sich diesen Anspruch nicht entgehen!
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Siyar Akaygün
Kfz-Sachverständiger, CrashEx
Als zertifizierter Kfz-Sachverständiger im Raum Stuttgart teile ich mein Fachwissen, damit Sie nach einem Unfall bestens informiert sind und Ihre Ansprüche kennen.
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