Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall
Nach einem Unfall, den Sie nicht verursacht haben, stehen Ihnen zahlreiche Ansprüche gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung zu. Leider versuchen Versicherungen häufig, diese Ansprüche kleinzureden oder Geschädigte mit Minimalangeboten abzuspeisen. Wir klären auf.
1. Reparaturkosten
Die gegnerische Versicherung muss die vollständigen Reparaturkosten übernehmen – und zwar nach Herstellervorgaben, nicht nach Billigalternative. Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer Markenwerkstatt reparieren lassen.
Fiktive Abrechnung: Sie können sich den Reparaturbetrag auch auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. In diesem Fall wird auf Basis des Gutachtens abgerechnet, allerdings ohne Mehrwertsteuer.
2. Merkantile Wertminderung
Auch nach einer fachgerechten Reparatur hat ein Unfallfahrzeug einen geringeren Marktwert als ein unfallfreies Fahrzeug. Diese sogenannte merkantile Wertminderung steht Ihnen als Schadensersatz zu. Je neuer und wertvoller das Fahrzeug, desto höher die Wertminderung.
3. Mietwagen oder Nutzungsausfall
Während Ihr Fahrzeug in der Werkstatt ist, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen in vergleichbarer Klasse. Alternativ können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung in Geld geltend machen – auch dann, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen.
4. Abschleppkosten
Sämtliche Abschlepp- und Bergungskosten werden von der gegnerischen Versicherung getragen.
5. Gutachterkosten
Sie haben das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Wichtig: Sie haben die freie Wahl des Gutachters! Lassen Sie sich keinen Gutachter von der Versicherung aufdrängen.
6. Anwaltskosten
Bei einem unverschuldeten Unfall werden auch die Kosten für einen Rechtsanwalt von der Gegenseite übernommen.
7. Schmerzensgeld
Bei Personenschäden – selbst bei leichten Verletzungen wie einem Schleudertrauma – haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe richtet sich nach Art und Dauer der Verletzung.
8. Unkostenpauschale
Für den allgemeinen Aufwand (Telefonate, Fahrten, Porto) steht Ihnen eine Unkostenpauschale von 20–30 Euro zu.
Typische Tricks der Versicherungen
Versicherungen versuchen häufig, ihre Kosten zu minimieren. Achten Sie auf diese Vorgehensweisen:
- Eigenen Gutachter schicken: Die Versicherung bietet an, "ihren" Gutachter zu schicken. Dieser arbeitet jedoch im Interesse der Versicherung und bewertet Schäden tendenziell geringer.
- Schnelle Angebote: Ein schnelles Regulierungsangebot klingt verlockend, liegt aber oft deutlich unter dem tatsächlichen Schaden.
- Pauschalabrechnung drängen: Die Versicherung möchte den Schaden pauschal abrechnen, ohne dass ein unabhängiges Gutachten erstellt wird.
- Stundenverrechnungssätze kürzen: Versicherungen versuchen, günstigere Werkstattsätze anzusetzen.
Unser Rat
Beauftragen Sie sofort einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen und – bei komplexeren Fällen – einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen und nicht auf Kosten sitzenbleiben.
Weiterlesen:
- Wertminderung nach Unfall: Der Ratgeber
- Nutzungsausfall: So bekommen Sie Ihr Geld
- Mietwagen nach Unfall: Rechte & Fallstricke
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Siyar Akaygün
Kfz-Sachverständiger, CrashEx
Als zertifizierter Kfz-Sachverständiger im Raum Stuttgart teile ich mein Fachwissen, damit Sie nach einem Unfall bestens informiert sind und Ihre Ansprüche kennen.
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Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten. Wir erstellen Ihr Gutachten innerhalb von 1–2 Werktagen – vor Ort bei Ihnen.