Häufige FragenAlles, was Sie wissen müssen
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Kfz-Gutachten, Ihre Rechte nach einem Unfall und unsere Leistungen.
Wer zahlt das Gutachten nach einem Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für Ihr Gutachten vollständig. Für Sie entstehen keinerlei Kosten. Das ist Ihr gesetzliches Recht – nutzen Sie es!
Darf ich meinen eigenen Gutachter wählen?
Ja, Sie haben das Recht auf freie Gutachterwahl! Lassen Sie sich von der gegnerischen Versicherung keinen Gutachter aufzwingen. Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter arbeitet im Interesse der Versicherung – nicht in Ihrem. Bei CrashEx arbeiten wir unabhängig und ausschließlich für Sie.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Wir erstellen Ihr Gutachten in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen nach der Besichtigung. Bei dringenden Fällen ist auch eine Expressbearbeitung möglich. Die Besichtigung Ihres Fahrzeugs vereinbaren wir kurzfristig – oft noch am selben Tag.
Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?
Ein Schadensgutachten ist umfassender und beinhaltet neben den Reparaturkosten auch Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Nutzungsausfall. Ein Kostenvoranschlag beschränkt sich auf die reinen Reparaturkosten. Bei Schäden über 750 Euro empfiehlt sich immer ein vollständiges Gutachten, da Ihnen sonst Ansprüche entgehen können.
Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Nein! Die gegnerische Versicherung schickt gerne eigene Gutachter, die den Schaden tendenziell geringer bewerten. Sie haben bei einem unverschuldeten Unfall immer das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten trägt die Gegenseite.
Was passiert bei einem Totalschaden?
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert. Sie erhalten dann die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert als Entschädigung. Wichtig: Die 130%-Regel erlaubt unter bestimmten Bedingungen trotzdem eine Reparatur. Wir beraten Sie, welche Option für Sie am besten ist.
Kann ich den Schaden fiktiv abrechnen?
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall können Sie sich die Reparaturkosten laut Gutachten auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Sie erhalten den Nettobetrag (ohne MwSt.). Das Gutachten bildet die Grundlage für diese Abrechnung.
Was ist die merkantile Wertminderung?
Auch nach einer perfekten Reparatur ist ein Unfallfahrzeug weniger wert als ein unfallfreies. Diese Differenz nennt man merkantile Wertminderung. Sie steht Ihnen als zusätzlicher Schadensersatz zu und kann je nach Fahrzeug mehrere tausend Euro betragen. Wir berechnen die Wertminderung in jedem Gutachten.