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Esslingen am Neckar • Landkreis Esslingen

Kfz-Gutachter in Esslingen am Neckar

Esslingen am Neckar und der gesamte Landkreis gehören zu unserem Einsatzgebiet. Ob in der Altstadt, in Berkheim, Zell oder den umliegenden Gemeinden – als Kfz-Gutachter in Esslingen sind wir für Sie da.

Entfernung

ca. 28 km

PLZ-Bereich

73728–73734

Verfügbarkeit

Mo–Fr 08:00–20:00 | Sa 09:00–20:00

Bewertung

5.0 / 5.0

Ihre Vorteile in Esslingen am Neckar

Warum CrashEx Ihr Gutachter in Esslingen am Neckar ist

  • Einsatz im gesamten Landkreis Esslingen
  • Erfahrung mit engen Altstadtstraßen und Parkschäden
  • Auch für Nürtingen, Kirchheim und Filderstadt
  • Sofortige kostenfreie Beratung
  • Keine Kosten für Sie bei unverschuldetem Unfall
  • Unabhängig von Versicherungen – nur in Ihrem Interesse

Unsere Leistungen in Esslingen am Neckar

  • Schadensgutachten nach Verkehrsunfall
  • Kostenvoranschläge für kleinere Schäden
  • Wertgutachten für Kauf/Verkauf
  • Beweissicherung am Unfallort
  • Fahrzeugbewertung
  • Direkte Versicherungsabrechnung

Kfz-Sachverständiger Esslingen am Neckar – Ihre Region, unser Einsatzgebiet

Die engen Straßen der Esslinger Altstadt, die B10 und die Verbindungsstraßen nach Stuttgart machen Esslingen zu einer Region mit erhöhtem Unfallrisiko. Besonders Parkrempler in der Altstadt und Auffahrunfälle auf der B10 sind häufig. Als Kfz-Gutachter in Esslingen erstellen wir Ihr Gutachten schnell und professionell.

Auch für diese Orte bei Esslingen am Neckar zuständig:

NürtingenKirchheim unter TeckFilderstadtOstfildernPlochingen

Kostenloser Rückruf

Hinterlassen Sie Ihre Nummer – wir rufen Sie innerhalb weniger Minuten zurück. Kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen

Alles, was Sie wissen müssen

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Kfz-Gutachten, Ihre Rechte nach einem Unfall und unsere Leistungen.

Wer zahlt das Gutachten nach einem Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für Ihr Gutachten vollständig. Für Sie entstehen keinerlei Kosten. Das ist Ihr gesetzliches Recht – nutzen Sie es!
Darf ich meinen eigenen Gutachter wählen?
Ja, Sie haben das Recht auf freie Gutachterwahl! Lassen Sie sich von der gegnerischen Versicherung keinen Gutachter aufzwingen. Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter arbeitet im Interesse der Versicherung – nicht in Ihrem. Bei CrashEx arbeiten wir unabhängig und ausschließlich für Sie.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Wir erstellen Ihr Gutachten in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen nach der Besichtigung. Bei dringenden Fällen ist auch eine Expressbearbeitung möglich. Die Besichtigung Ihres Fahrzeugs vereinbaren wir kurzfristig – oft noch am selben Tag.
Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?
Ein Schadensgutachten ist umfassender und beinhaltet neben den Reparaturkosten auch Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Nutzungsausfall. Ein Kostenvoranschlag beschränkt sich auf die reinen Reparaturkosten. Bei Schäden über 750 Euro empfiehlt sich immer ein vollständiges Gutachten, da Ihnen sonst Ansprüche entgehen können.
Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Nein! Die gegnerische Versicherung schickt gerne eigene Gutachter, die den Schaden tendenziell geringer bewerten. Sie haben bei einem unverschuldeten Unfall immer das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten trägt die Gegenseite.
Was passiert bei einem Totalschaden?
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert. Sie erhalten dann die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert als Entschädigung. Wichtig: Die 130%-Regel erlaubt unter bestimmten Bedingungen trotzdem eine Reparatur. Wir beraten Sie, welche Option für Sie am besten ist.
Kann ich den Schaden fiktiv abrechnen?
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall können Sie sich die Reparaturkosten laut Gutachten auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Sie erhalten den Nettobetrag (ohne MwSt.). Das Gutachten bildet die Grundlage für diese Abrechnung.
Was ist die merkantile Wertminderung?
Auch nach einer perfekten Reparatur ist ein Unfallfahrzeug weniger wert als ein unfallfreies. Diese Differenz nennt man merkantile Wertminderung. Sie steht Ihnen als zusätzlicher Schadensersatz zu und kann je nach Fahrzeug mehrere tausend Euro betragen. Wir berechnen die Wertminderung in jedem Gutachten.

Unfall in Esslingen am Neckar?
Wir sind sofort für Sie da.

Rufen Sie uns jetzt an für eine kostenfreie Erstberatung. Wir kommen direkt zu Ihnen nach Esslingen am Neckar.