Ein Unfall dauert eine Sekunde. Was danach passiert, entscheidet über mehrere tausend Euro – und die meisten Fehler passieren in den ersten dreißig Minuten, wenn niemand einen klaren Kopf hat. Dieser Leitfaden ist so aufgebaut, wie es tatsächlich abläuft: erst die Unfallstelle, dann die Beweise, dann der Papierkram, dann die Fristen.
Die ersten Minuten: Sicherheit vor allem anderen
- Anhalten und absichern. Warnblinkanlage sofort. Warnweste anziehen, bevor Sie aussteigen – sie liegt im Handschuhfach, nicht im Kofferraum. Warndreieck aufstellen: innerorts etwa 50 Meter, auf der Landstraße 100 Meter, auf der Autobahn 150 Meter. Auf der Autobahn gehen Sie hinter der Leitplanke, nicht auf dem Standstreifen.
- Menschen vor Blech. Sind Personen verletzt: Notruf 112. Erste Hilfe leisten ist Pflicht, unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Bei reinem Blechschaden genügt die 110, wenn Sie die Polizei brauchen.
- Unfallstelle nicht vorschnell räumen. Erst dokumentieren, dann freimachen – außer die Fahrzeuge blockieren eine Autobahn oder gefährden andere. Dann gilt: erst Fotos aus dem Auto heraus oder vom Rand, dann räumen.
Wichtig: Sie dürfen den Unfallort erst verlassen, wenn Sie Ihre Personalien und Beteiligung feststellen lassen haben. Ein Zettel unter dem Scheibenwischer genügt nicht und schützt nicht vor einer Anzeige wegen unerlaubten Entfernens.
Beweise sichern – hier entscheidet sich später alles
Als Sachverständiger sehe ich regelmäßig Fälle, in denen der Hergang unstrittig wäre – wenn jemand fünf Minuten fotografiert hätte. Was auf die Kamera gehört:
- Übersicht aus vier Richtungen. Die Endstellung beider Fahrzeuge im Zusammenhang mit der Straße: Fahrbahnmarkierungen, Verkehrszeichen, Ampelstellung, Einmündungen.
- Beide Fahrzeuge komplett, jeweils von allen vier Seiten – auch die unbeschädigten. Damit später niemand behaupten kann, ein Schaden sei neu hinzugekommen.
- Schäden zweimal: einmal aus zwei Metern Abstand, damit die Lage am Fahrzeug erkennbar ist, einmal aus der Nähe für die Tiefe der Verformung.
- Kennzeichen beider Fahrzeuge, gut lesbar.
- Spuren auf der Fahrbahn: Bremsspuren, Splitterfelder, abgeriebener Gummi, ausgelaufene Flüssigkeiten. Die verschwinden innerhalb weniger Stunden.
- Der Blick aus Ihrer Fahrerperspektive – besonders wertvoll, wenn es um Sichtbehinderung oder Vorfahrt geht.
Lieber vierzig Fotos zu viel als drei zu wenig. Speicherplatz kostet nichts, ein verlorener Hergangsstreit dagegen schnell einen vierstelligen Betrag.
Zeugen sind Gold wert – aber nur mit Kontaktdaten. "Da war jemand" hilft niemandem. Name und Telefonnummer notieren, notfalls das Kennzeichen des Zeugenfahrzeugs.
Welche Daten Sie vom Unfallgegner brauchen
- Vor- und Nachname, vollständige Anschrift
- Amtliches Kennzeichen und Fahrzeugtyp
- Haftpflichtversicherung und Versicherungsscheinnummer – steht auf der grünen Karte oder im Fahrzeugschein-Ordner
- Führerscheinnummer, wenn er ihn zeigt
- Ob der Fahrer auch der Halter ist – wenn nicht: Daten von beiden
Machen Sie Fotos von Führerschein und Fahrzeugschein statt abzuschreiben. Das geht schneller und es passieren keine Zahlendreher.
Polizei rufen – wann sinnvoll, wann Pflicht
Zwingend bei Personenschaden, bei erheblichem Sachschaden, bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen, bei Fahrerflucht und wenn ein Beteiligter keine gültige Versicherung hat oder aus dem Ausland kommt.
Sinnvoll, sobald der Hergang strittig ist oder der Gegner die Schuld nicht einräumt. Der Polizeibericht ist zwar kein Urteil, aber er hält die Endstellungen und Aussagen fest, solange sie frisch sind.
Nicht nötig bei einem klaren, kleinen Blechschaden mit kooperativem Gegner – dann reicht der Europäische Unfallbericht.
Der Europäische Unfallbericht – richtig ausgefüllt
Das ist das Formular, das in jedes Handschuhfach gehört. Es ist eine Sachverhaltsaufnahme, kein Schuldeingeständnis. Genau deshalb kann man es bedenkenlos unterschreiben – und genau deshalb muss man wissen, was man einträgt.
So gehen Sie vor:
- Beide Seiten füllen dasselbe Formular gemeinsam aus, nicht jeder für sich. Es ist selbstdurchschreibend, jeder bekommt am Ende eine Ausfertigung.
- Kugelschreiber, kein Bleistift. Fest aufdrücken, damit der Durchschlag lesbar bleibt.
- Feld 12, die Ankreuzfelder zum Unfallhergang, ist das wichtigste Feld. Kreuzen Sie nur an, was tatsächlich zutrifft – und zählen Sie am Ende die Anzahl der gesetzten Kreuze in das dafür vorgesehene Kästchen. Das verhindert nachträgliches Hinzufügen.
- Feld 13, die Unfallskizze. Straßenverlauf, Fahrtrichtungen mit Pfeilen, Position beim Aufprall, Endstellung, Verkehrszeichen. Eine schlichte Zeichnung reicht, sie muss nur eindeutig sein.
- Feld 14, Bemerkungen. Hier gehört hinein, was nicht ankreuzbar ist: Sichtbehinderung, Wetter, dass der Gegner telefoniert hat, dass ein Zeuge zugegen war. Sachlich formulieren.
- Beide unterschreiben. Vorher lesen. Was Sie nicht bestätigen wollen, streichen Sie und lassen die Streichung abzeichnen.
Was nicht ins Formular gehört: Sätze wie "Ich habe ihn übersehen" oder "Tut mir leid, meine Schuld". Sie schildern den Hergang, Sie bewerten ihn nicht. Die Schuldfrage klären am Ende Versicherung oder Gericht – auf Grundlage der Fakten, nicht Ihrer Selbsteinschätzung im Schockzustand.
Das Formular zum Ausdrucken finden Sie hier bei uns zum Download.
Eigenen Gutachter beauftragen – der Schritt, den die meisten verpassen
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, selbst einen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten gehören nach § 249 Abs. 2 BGB zum erforderlichen Herstellungsaufwand und trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Eine Ausnahme gilt nur für Bagatellschäden; die Grenze liegt je nach Rechtsprechung bei etwa 750 Euro.
Was in der Praxis passiert: Die gegnerische Versicherung meldet sich sehr schnell, sehr freundlich, und bietet an, "einen Gutachter vorbeizuschicken". Dieser Gutachter wird von ihr beauftragt und bezahlt. Das ist kein Vorwurf – das ist schlicht das Auftragsverhältnis. Nur arbeitet er eben nicht für Sie.
Beauftragen Sie Ihren eigenen Sachverständigen, bevor Sie reparieren lassen und bevor Sie das Fahrzeug verkaufen. Wer vorher repariert, hat den Beweis vernichtet. Wer vorher verkauft, verliert die Grundlage für die Restwertermittlung.
Mehr dazu im Artikel Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall.
Den Unfall bei der Versicherung melden – Fristen und Reihenfolge
Hier verwechseln viele zwei Dinge: die Meldung bei der eigenen Versicherung und die Anspruchsanmeldung bei der gegnerischen.
Ihre eigene Haftpflichtversicherung müssen Sie informieren, wenn Sie den Unfall (mit-)verursacht haben. Die Versicherungsbedingungen sehen dafür üblicherweise eine Woche vor. Melden heißt nicht Schuld anerkennen – Sie schildern den Sachverhalt, die Regulierung übernimmt die Versicherung.
Ihre Kaskoversicherung melden Sie, wenn Sie den Schaden über Kasko abrechnen wollen – also bei Eigenverschulden, bei ungeklärter Haftung oder wenn der Verursacher unbekannt ist.
Bei der gegnerischen Haftpflicht melden Sie Ihre Ansprüche an. Dafür brauchen Sie das Kennzeichen und idealerweise die Versicherungsscheinnummer des Gegners. Kennen Sie die Versicherung nicht, hilft der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 26 00 weiter.
Wichtig zur Verjährung: Schadensersatzansprüche verjähren nach § 195 BGB regelmäßig in drei Jahren, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Sie haben also Zeit – aber Sie sollten sie nicht verstreichen lassen, weil Beweise verblassen.
Was Sie der gegnerischen Versicherung nicht schulden: dass Sie deren Formulare ausfüllen, deren Gutachter akzeptieren oder deren Partnerwerkstatt nutzen. Höflich bleiben, aber nichts unterschreiben, was Sie nicht verstanden haben – insbesondere keine Abfindungserklärung, solange nicht alle Positionen beziffert sind.
Unfall im Ausland – was anders läuft
Im Urlaub gelten dieselben ersten Schritte, aber die Abwicklung ist eine andere.
- Der Europäische Unfallbericht ist in ganz Europa gleich aufgebaut. Die Felder haben überall dieselbe Nummerierung, auch wenn die Sprache eine andere ist. Sie können also Ihr deutsches Formular verwenden und der Gegner sein spanisches – die Nummern passen zusammen. Das ist der eigentliche Sinn des Formulars.
- Polizei hinzuziehen ist im Ausland fast immer sinnvoll, auch bei kleineren Schäden. In manchen Ländern ist ein polizeiliches Protokoll faktisch Voraussetzung für die Regulierung.
- Grüne Karte mitführen. Sie ist zwar in vielen Ländern nicht mehr zwingend, vereinfacht aber die Zuordnung der Versicherung erheblich.
- Regulierung über den Zentralruf. Bei einem unverschuldeten Unfall im EU-Ausland können Sie Ihre Ansprüche über den in Deutschland ansässigen Schadenregulierungsbeauftragten des ausländischen Versicherers geltend machen – Sie müssen also nicht im Ausland prozessieren. Der Zentralruf der Autoversicherer nennt Ihnen den zuständigen Vertreter.
- Es gilt in der Regel das Recht des Unfallorts. Das betrifft vor allem die Haftungsquoten und die Frage, welche Schadenpositionen überhaupt ersetzt werden – Nutzungsausfall etwa kennt nicht jede Rechtsordnung in der deutschen Form.
Lassen Sie das Fahrzeug nach der Rückkehr in Deutschland begutachten, wenn es fahrbereit ist. Ein Gutachten nach deutschen Maßstäben ist für die Abrechnung mit dem Regulierungsbeauftragten die bessere Grundlage.
Die häufigsten Fehler – und was sie kosten
- Zu früh reparieren. Damit ist der Zustand nicht mehr feststellbar. Die Versicherung kürzt dann auf das, was sie für plausibel hält.
- Den Wagen vor dem Gutachten verkaufen. Der Restwert lässt sich nachträglich nicht mehr sauber ermitteln.
- Nur einen Kostenvoranschlag holen. Der beziffert die Reparatur – und sonst nichts. Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert fehlen darin.
- Eine Abfindungserklärung unterschreiben, bevor alle Positionen feststehen. Danach ist nachfordern praktisch ausgeschlossen.
- Schuld eingestehen am Unfallort. Sie kennen den Hergang aus einer Perspektive. Das Gesamtbild ergibt sich erst aus Spuren, Schadensbildern und Aussagen.
- Warten. Je länger Sie warten, desto weniger ist rekonstruierbar.
Was wir für Sie tun
Von unserem Büro in Tamm sind wir im Kerngebiet um Ludwigsburg und Stuttgart meist innerhalb einer Stunde vor Ort – am Unfallort, bei Ihnen zu Hause oder in der Werkstatt. Wir nehmen den Schaden auf, sichern die Beweise, kalkulieren nach Herstellervorgaben und beziffern alle Positionen, die Ihnen zustehen. Das Gutachten liegt in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen vor; auf Wunsch rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Wenn Sie unsicher sind, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt: Rufen Sie an und beschreiben Sie den Schaden. Wenn ein Kostenvoranschlag reicht, sagen wir Ihnen das – auch wenn wir dann nichts daran verdienen.
Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei strittiger Haftung oder Personenschaden sollten Sie zusätzlich einen Rechtsanwalt einschalten; auch dessen Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung.
Siyar Akaygün
Kfz-Sachverständiger, CrashEx
Als zertifizierter Kfz-Sachverständiger im Raum Stuttgart teile ich mein Fachwissen, damit Sie nach einem Unfall bestens informiert sind und Ihre Ansprüche kennen.
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