Unfall richtig der Versicherung melden
Die Schadensmeldung an die Versicherung ist ein wichtiger Schritt nach einem Unfall. Fehler bei der Meldung können Ihre Ansprüche gefährden. Wir erklären, wie Sie es richtig machen.
Schritt 1: Eigene Versicherung informieren
Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Kfz-Versicherung innerhalb einer Woche. Das gilt auch dann, wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben. Die Meldepflicht besteht unabhängig von der Schuldfrage.
Achtung: Viele Versicherungsverträge sehen kürzere Fristen vor – prüfen Sie Ihre Bedingungen.
Schritt 2: Gegnerische Versicherung
Bei einem unverschuldeten Unfall müssen Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend machen. Die Daten finden Sie auf dem Unfallbericht oder der Grünen Versicherungskarte.
Was gehört in die Schadensmeldung?
- Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls
- Beteiligte Fahrzeuge und Personen
- Unfallhergang (sachlich und präzise!)
- Polizeiliches Aktenzeichen (falls vorhanden)
- Fotos und Beweise
- Zeugenangaben
Die 5 häufigsten Fehler
1. Zu spät melden: Halten Sie die Meldefristen ein. Zu späte Meldung kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
2. Schuld eingestehen: Gestehen Sie am Unfallort niemals die Schuld ein – auch nicht aus Höflichkeit. Sagen Sie: „Die Schuldfrage klärt die Versicherung.“
3. Vorschnell unterschreiben: Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Insbesondere keine Abfindungserklärungen der gegnerischen Versicherung.
4. Kein Gutachten erstellen lassen: Ohne unabhängiges Gutachten verschenken Sie bares Geld. Die Versicherung wird den Schaden immer möglichst gering regulieren.
5. Reparatur vor Gutachten: Lassen Sie den Schaden nicht reparieren, bevor ein Gutachten erstellt wurde. Der Sachverständige muss den Originalschaden sehen können.
Timeline: Was wann tun?
- Sofort: Unfallstelle sichern, Beweise sammeln, Polizei rufen
- Gleicher Tag: Unabhängigen Gutachter beauftragen (CrashEx!)
- Innerhalb 1 Woche: Eigene Versicherung informieren
- Nach Gutachtenerstellung: Ansprüche bei gegnerischer Versicherung geltend machen
- Bei Komplikationen: Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten
Unser Service
Wir bei CrashEx helfen Ihnen nicht nur beim Gutachten, sondern begleiten Sie auch bei der Kommunikation mit der Versicherung. Wir wissen, wie Versicherungen arbeiten – und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen.
Kostenfreie Beratung: +49 152 5538 6658 Oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine kostenfreie Beratung.
Siyar Akaygün
Kfz-Sachverständiger, CrashEx
Als zertifizierter Kfz-Sachverständiger im Raum Stuttgart teile ich mein Fachwissen, damit Sie nach einem Unfall bestens informiert sind und Ihre Ansprüche kennen.
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Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten. Wir erstellen Ihr Gutachten innerhalb von 1–2 Werktagen – vor Ort bei Ihnen.